Bundesrat stimmt Verpackungsnovelle zu |
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Der Bundesrat hat heute der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle der Verpackungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt. Ziel der Verordnung ist, für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen zu sorgen und die bewährte haushaltsnahe Sammlung von Verpackungsabfällen zu sichern.
Mit der heutigen Entscheidung hat der Bundesrat die wesentlichen Kernelemente und Ziele der 5.
Verpackungsnovelle bestätigt. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten
Haushalten gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Außerdem müssen Vertreiber von
Verpackungen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in so genannten
Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Damit können die bisherigen Trittbrettfahrer ihre Abfälle
nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen. Die vom Bundesrat in das Verfahren eingebrachten
Änderungen betreffen unter anderem Regeln für bestimmte Arten von Selbstentsorgern, unter bestimmten
Bedingungen mögliche Erstattungen von Lizenzgebühren sowie Begriffsbestimmungen und Fristen.
Durch die Novelle werden die Weichen gestellt für einen fairen Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung. Die bewährte haushaltsnahe Sammlung wird langfristig gesichert und so eine
anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen weiterhin ermöglicht. Für die Verbraucher ändert sich
nichts, denn sie können die gebrauchten Verpackungen wie bislang in die gewohnten Sammelbehälter für
die verschiedenen Verpackungsmaterialien werfen.
Weil die Verordnung vom Bundesrat in veränderter Form beschlossen wurde, bedarf sie erneut der
Zustimmung von Bundeskabinett und Bundestag.
Quelle: BMU Pressedienst Nr. 357/07 -- Bundesrat - Verpackungen
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