Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62 ist mit dem Décret Lalonde (N° 92-377) vom 1. April 1992, dem Décret N° 94-609 vom 13. Juli 1994 (TransportverpackungsVO) sowie zuletzt mit dem Dekret N° 98-638 vom 20. Juli 1998 in nationales Recht umgesetzt worden.
Pflichten und Verpflichteter der Verordnungen
Gemäß dem Dekret Lalonde aus dem Jahre 1992 sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Verpackungen auf den französischen Markt bringen, sei es als Hersteller, Abfüller, Vertreiber, Einzelhändler oder Importeur, verpflichtet, ihre Verpackungen wieder zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Die Verordnung erfasst ausschließlich Verkaufsverpackungen, die für private Haushalte bestimmt sind.
Gemäß dem Dekret aus dem Jahr 1994 ist der Abfallbesitzer für die Rücknahme und Verwertung der Transportverpackung verantwortlich, und zwar unabhängig davon, ob er das Produkt selbst hergestellt hat, transportiert oder weiterverarbeitet. Liefert ein deutsches Unternehmen seine Produkte an einen französischen Händler, so ist letzterer zur Entsorgung der Transportverpackungen verpflichtet.
Die Verordnung aus dem Jahre 1998 regelt die Konzeption und Herstellung von Verpackungen im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit.
ECO-EMBALLAGES (ECO)
Adresse
ECO-EMBALLAGES
44, avenue Georges-Pompidou
BP 306
92302 Levallois-Perret Cedex – France
Tel: 01 40 89 99 99
Fax: 01 40 89 99 88
www.ecoemballages.fr
|
Kurzinfo/Besonderheiten
- Lizenznehmer aus dem EU/EFTA-Ausland möglich.
- Lizenzierung: Nur Haushalts- und Serviceverpackungen. Primärverpackungen sind mit dem GP zu kennzeichnen.
- Meldung: Jährlich bis 31.1. für das zurückliegende Jahr.
- Abrechnung: Nach Gewicht + Stückentgelt
|
Wer kann Lizenzpartner werden
Der Beitritt eines europäischen Exportunternehmens zu ECO ist ohne Einschränkung möglich und unbedingt notwendig, wenn der französische Vertreiber/Importeur seinerseits keinen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen hat.
Welche Verpackungen und Packstoffe können bei ECO lizenziert werden?
Alle haushaltsnahen Verpackungen.
Nicht lizenziert werden?
- Transportverpackungen, die beim Distributor verbleiben
- Industrielle Verpackungen
- Verpackungen für Catering Services und Horeca
- Verpackungen die exportiert werden (inkl. EU)
Das Bildzeichen »Point Vert« ist mit dem in Deutschland verwendeten Logo identisch und auf den Verkaufsverpackungen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Zeichennutzungsvertrages obligatorisch anzubringen.
Packstoffe/Tarife
Materialbezeichnung | Preise in Cents pro kg (exkl. VAT) |
2008 | 2009 |
Stahl |
2,26 |
2,26 |
Aluminium |
4,53 |
4,53 |
PPK |
12,21 |
12,21 |
Plastik |
17,78 |
17,78 |
Glas |
0,36 |
0,36 |
Andere |
12,21 |
12,21 |
Preisangaben ohne Gewähr. Quelle: www.eco-prod.com
Für Verbundmaterialien gilt die Mehrmaterialregel.
AbrechnungsmodalitätenAuf Anfrage versendet ECO ein »Packaging Guidebook«. Es ist inenglisch und französisch erhältlich und enthält diverseBerechnungsbeispiele.
Der Preis pro Verpackungskomponente ist die Summe aus zwei Elementen:
- Gewichtsentgelt (GE) : Materialpreis x Gewicht (ab einem Komponentengewicht > 1kg werden pauschal 1000g Gewicht berechnet.)
- Stückentgelt (SE):
- Das SE beträgt 0,11 Cents, wenn die Gewichtsermittlung ≥ 0,11 Cents ist
- Das SE = GE wenn das GE < 0,11 Cents ist.
Total = GE + SE
Bei Verpackungskomponenten aus Karton, die mehr als 50% recyceltes Material enthalten, kann ein 10%iger Abzug auf das Gewichtsentgelt angewendet werden (ein Zertifikat des Produzenten muß an ECO gesendet werden). Damit wird das höhere Gewicht diese Materials ausgeglichen.
Bei Verpackungsmaterialien, für die kein Rücknahmekanal existiert, verdoppeln sich die Gebühren. Diese »Strafgebühren« werden nicht rückvergütet, selbst wenn zu einem späteren Zeiptunkt eine Recyclingmöglichkeit besteht.
Alternative Berechnungsmethoden
Für Unternehmen, die weniger als 610.000,- Euro jährlich in Frankreich (Métropole + DOM) an betroffenen Produkten umsetzen, gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Meldung.
| tranche A | tranche B | tranche C | tranche D |
Relevanter Umsatz: |
< 50 000 € |
50 000 € bis 155 000 € |
155 000 € bis 305 000 € |
305 000 € bis 610 000 € |
Beitrag: |
66 € |
244 € |
489 € |
979 € |
|