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Vollständigkeitserklärung für alle Verkaufsverpackungen notwendig? Drucken
Bis zu 8,6 Mio. t Verkaufsverpackungen müssten in Vollständigkeitserklärungen dokumentiert werden, wenn die Kabinettsvorlage zur Novellierung der Verpackungsverordnung vom 19. September 2007 geltendes Recht wird. Das geht aus der neuesten Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) zum Verpackungsverbrauch in Deutschland hervor.

Auf die haushaltsnah anfallenden Verkaufsverpackungen entfallen danach 7 Mio. t. Darunter seien 0,56 Mio. t bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen, die von der Beteiligungspflicht an dualen Systemen nach §6 des Novellierungsentwurfs ausgenommen seien. Weitere 1,6 Mio. t fallen nach Schätzung der GVM im Großgewerbe bzw. in der Industrie an und unterlägen damit dem neuen §7. Weil der neue §10 eine Reihe von Ausnahmen von der Dokumentationspflicht in Vollständigkeitserklärungen zulasse, werde laut GVM die tatsächlich zu dokumentierende Menge geringer sein.

Die aktuelle GVM-Studie stellt die Entwicklung des Verpackungsverbrauchs detailliert nach Materialgruppen und Anfallstellen dar. Das Gesamtaufkommen von Verpackungen habe nach diesen vorläufigen Ergebnissen für 2006 erstmals seit Jahren wieder zugenommen und folge damit der konjunkturellen Entwicklung.

Mehr Info: www.gvm-wiesbaden.de

 
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