Vollständigkeitserklärung für alle Verkaufsverpackungen notwendig? |
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Bis zu 8,6 Mio. t Verkaufsverpackungen müssten in Vollständigkeitserklärungen dokumentiert werden, wenn die Kabinettsvorlage zur Novellierung der Verpackungsverordnung vom 19. September 2007 geltendes Recht wird. Das geht aus der neuesten Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) zum Verpackungsverbrauch in Deutschland hervor.
Auf die haushaltsnah anfallenden Verkaufsverpackungen entfallen
danach 7 Mio. t. Darunter seien 0,56 Mio. t bepfandete
Einweg-Getränkeverpackungen, die von der Beteiligungspflicht an dualen
Systemen nach §6 des Novellierungsentwurfs ausgenommen seien. Weitere
1,6 Mio. t fallen nach Schätzung der GVM im Großgewerbe bzw. in der
Industrie an und unterlägen damit dem neuen §7. Weil der neue §10 eine
Reihe von Ausnahmen von der Dokumentationspflicht in
Vollständigkeitserklärungen zulasse, werde laut GVM die tatsächlich zu
dokumentierende Menge geringer sein.
Die aktuelle GVM-Studie stellt die Entwicklung des
Verpackungsverbrauchs detailliert nach Materialgruppen und
Anfallstellen dar. Das Gesamtaufkommen von Verpackungen habe nach
diesen vorläufigen Ergebnissen für 2006 erstmals seit Jahren wieder
zugenommen und folge damit der konjunkturellen Entwicklung.
Mehr Info:
www.gvm-wiesbaden.de
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