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Europa Drucken

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ziel der im Jahre 1994 durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedeten Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG ) ist die Harmonisierung der unterschiedlichen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Bereich der Verpackungen und Verpackungsabfallbewirtschaftung und die Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus.

Die Richtlinie verfolgt entsprechend der auch im europäischen Abfallrecht herrschenden Abfallwirtschaftshierarchie vor allem die Abfallvermeidung, hiernach die Wiederverwendung bzw. Verwertung und an dritter Stelle die umweltverträgliche Beseitigung. Gleichgestellt mit der Verwertung ist auf Grund der im Jahr 2004 verabschiedeten Änderung der Verpackungsrichtlinie durch die Richtlinie (2004/12/EG ) die Verbrennung von Verpackungsabfällen in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung.

Die Verpackungsrichtlinie räumt den Mitgliedsstaaten ausdrücklich die Möglichkeit ein, Systeme zur Wiederverwendung der Verpackungen, die umweltverträglich wiederverwendet werden können, zu fördern.

 

Europa und Abfallwirtschaft
Das Bundesumweltministerium informiert ausführlich.

Pro Europe
Die Dachorganisation der »Grüne-Punkt«-Organisationen in Europa (englisch)

EUROPEN
»Organization for Packaging and the Environment« (englisch);


VPE Abrechnungsmodule gibt es für Rücknahmesysteme in diesen Ländern (weitere Module liefern wir auf Anfrage):

DE AT LU LU SP FR IT

 Mit den VPE Abrechnungsmodulen haben Sie...
minimalen Aufwand bei der Stammdatenpflege (durch zentrale Zuordnung von Materialklassen, Verpackungs- und Produktkategorien) und alle Meldeunterlagen auf Knopfdruck.

Auf dieser Seite haben wir wichtge Aspekte der Abrechnungsmodalitäten zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für vollständige Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Rücknahmesysteme.
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