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Spanien Drucken

Rechtliche Rahmenbedingungen

Spanien hat die Europäische Directive 94/62/EC 1997 in nationales Recht umgesetzt: Packaging and Packaging Waste Act 11/97. Dieses Gesetz gibt Abfüller, Handel, Großhandel und alle die verpackte Waren führen zwei Optionen: ein Pfandsystem oder einem Integrierten Management System (IMS) beitreten. Ecoembalajes España, S.A. (Ecoembes) ist Lizenzgeber (Grüner Punkt) mit 12.000 Mitgliedern.

Ecoembalajes España, S.A. (ECOEMBES)

Adresse

Ecoembalajes España, S.A.
Orense, 4 – 8ª Planta
ES-28020 Madrid
Tel: 00 34 / 91 567 24 03
Fax: 00 34 / 91 572 23 07 e-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.ecoembes.com

Kurzinfo/Besonderheiten

  • Lizenznehmer aus dem EU/EFTA Ausland müssen zusätzlich einen Annex EU melden, in dem jede Kombination von Kunde und Marke gelistet wird.
  • Verkaufs-, Sammel- und Transportverpackungen werden lizenziert. Alle haushaltsnahen Verpackungen sind mit dem GP zu kennzeichnen.
  • Nur Jahresmeldung. Vereinfachte Meldung ist möglich.
  • Verkaufszahlen: Importe und Exporte werden gemeldet.
  • Glas wird in Volumenklassen abgerechnet und ist 2007 teurer geworden.
  • Einwickelverpackungen (an der Verkaufsstelle) sind seit 2007 als Verpackung definiert.

Wer kann Lizenzpartner werden?

Alle Unternehmen, die verpackte Waren bzw. Verpackungen in Verkehr setzen. Ausländische Unternehmen müssen zusätzlich zur jährlichen Verpackungsmeldung einen »Annex EU Companies« melden. Darin werden alle Kombinationen aus Spanischem Kunden- und eigenem Markenname (keine Marken der spanischen Kunden), jeweils zusammen mit Adresse, CIF (spanische Steuernummer), minimale Anzahl Verkaufseinheiten und Umsatz pro Marke gemeldet.

Welche Verpackungen und Packstoffe können bei Ecoembes lizenziert werden?

Verpflichtend

Alle Verpackungen, die im Spanischen Markt platziert werden und an den Endkonsumenten gehen (können).

  • Verkaufsverpackungen (Primär): Alle Verpackungen, die den Zweck haben, am Point of Sale eine Verkaufseinheit für den privaten Endkonsumenten zu bilden.
  • Sammel- oder Gruppenverpackungen (Sekundär): Alle Verpackungen, die eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten am Point of Sale zusammenfassen.
  • Transportverpackungen (Tertiär): Alle Verpackungen, die für das Handling und den Transport von verschiedenen Verkaufseinheiten benötigt werden. Ausgenommen sind Schiffs-, Eisenbahn-, und Aircargo-Container.

Freiwillig

Industrielle Verpackungen. Wenn industrielle Verpackungen nicht bei Ecoembes lizenziert sind, gelten bestimmte Dokumentationspflichten

Packstoffe/Tarife

Material Code Submaterial Code Materialbezeichnung Submaterialbezeichnung Preise in € pro kg / *pro Einheit
2009 2010
01 01 Plastik (Plástico) PET 0,278 0,377
01 02 Plastik (Plástico) HDPE Flexible 0,329 0,472
01 03 Plastik (Plástico) PVC 0,329 0,472
01 04 Plastik (Plástico) Andere (Otros) 0,329 0,472
01 05 Plastik (Plástico) LDPE 0,329 0,472
01 06 Plastik (Plástico) HDPE Festkörper 0,278 0,377
02 00 Papier/Cardboard (Papel/Cartón)   0,051 0,068
04 40 Metalle (Metales) Stahl (Acero) 0,061 0,085
04 41 Metalle (Metales) Aluminium (Aluminio) 0,102 0,102
05 00 Holz/Kork (Madera/Corcho)   0,019 0,021
07 00 Glas (Vidrio) ≤ 125ml   0,00496 0,00469*
    > 125ml ≤ 250ml   0,00624 0,00490*
    > 250ml ≤ 500ml   0,00624 0,00715*
    > 500ml   0,01248 0,01248*
09 00 Getränkekartons (Cartón Bebidas)   0,266 0,323
10 00 Keramik (Cerámica)   0,018 0,020
11 00 Andere (Otros)   0,329** 0,472**

(**) »Andere« enthält Textilien und alle anderen Materialien, die in keiner Gruppe genannt sind.

»Plan Empressarial de Prevención« (PEP)

Die Regularien des »Packaging Wast Act (11/97)« legen die Ausarbeitung eines Vermeidungsplans (PEP) fest. PEP ist eines der Mechnismen zur Minimisierung und Vermeidung des Verpackungsaufkommens und zur Reduzierung von gesundheitsschädlichen Stoffen. [CEN standard on material recycling (EN 13430)]

Betroffen sind Unternehmen, deren jährliche Verpackungsmenge (Haushalt, Handel, Industrie und Wiederverwertbar) folgende Limits überschreitet:

  • 250 t, wenn die Verpackungsmenge nur Glas ist
  • 50 t, nur Stahl
  • 30 t, nur Aluminium
  • 21 t, nur Kunststoff
  • 16 t, nur Holz
  • 14 t, nur Karton oder Verbundmaterialien
  • 350 t, bei unterschiedlichen Materialien, wenn davon keines die davor aufgeführten Mengen überschreitet

Verpflichtete Unternehmen können eigene PEP entwickeln oder unentgeltlich einem der PEP von Ecoembes beitreten. Dabei ist Ecoembes verantwortlich für die Ausarbeitung und Einreichung an die regionalen Behörden, während die Umsetzung und Verantwortung der Einhaltung dieser PEP bemi Unternehmen (Packager) liegt.

Unternehmen, die diese Dienstleistung von Ecoembes in Anspruch nehmen, müssen auch Verpackungen melden, die nicht am IMS (oder SIG) teilnehmen (NO SIG).

Alternative Berechnungsmethoden

Eine vereinfachte Meldung ist möglich, wenn diese Umstände alle im betreffenden Meldejahr zutreffen:

  • Die gesamte Summe der primären Packstoffe liegt unter 8 Tonnen.
  • Es existiert keine Verpflichtung an einem »Plan Empressarial de Prevención« teilzunehmen.
Klassifikation 1st 2nd 3rd 4th
Tonnen Material / Jahr 0–1 1–3 3–6 6–8
Gebühr / Jahr in € 153,- 381,- 762,- 1.142,-

Hier finden Sie das entsprechende Meldeformular als PDF.
 
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