Anmelden
Noch kein Benutzerkonto? Registrieren
 
Luxemburg Drucken

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62 ist mit der Großherzoglichen Verordnung vom 31. Oktober 1998 mit Wirkung 1.1.1999 in nationales Recht umgesetzt worden. Eine Verordnung vom 24. April 1991 hatte bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Konzeption, Sammlung und Verwertung von Getränkeverpackungen definiert.

Gemäß diesem Abkommen besteht eine Rücknahmepflicht für Hersteller und Vertreiber für alle Verpackungen, die im privaten und gewerblichen / industriellen Bereich anfallen. Für die Sammlung sind nach wie vor die Kommunen gegen einen Mehrkostenausgleich verantwortlich.

Valorlux

Adresse

VALORLUX asbl B.P.
26 L-3205 Leudelange
63, Z.I. Am Bann
L-3372 Leudelange
Tél.: +352 37 00 06-20
Fax: + 352 37 11 37
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.valorlux.lu

Kurzinfo/Besonderheiten

  • Lizenznehmer aus dem EU/EFTA-Ausland möglich.
  • Lizenzierung: Verpackungen. GP-Kennzeichnung ist freiwillig.
  • Meldung: Jährlich bis 31.1. für das zurückliegende Jahr.
  • Für spezifische Wirtschaftsbereiche (z. B. Weine und Spirituosen) gelten spezielle Bestimmungen.

Wer kann Lizenzpartner werden

Das an VALORLUX zu zahlende Lizenzentgelt wird nach Material und Gewicht berechnet, wobei eine Mindestlizenzgebühr sowie ein einmaliger Jahresbeitrag von ¼ des gesamten Jahreslizenzentgeltes zu zahlen ist. Die Meldungen erfolgen jährlich mit quartalsmäßigen Abschlagszahlungen. Alle drei Jahre ist in Abhängigkeit der Mitgliedsnummer ein WP-Gutachten von jedem Zeichennehmer vorzulegen.

VALORLUX verlangt jährlich die Vorlage einer Liste aller luxemburgischer Kunden.

Welche Verpackungen und Packstoffe können bei VALORLUX lizenziert werden?

Alle auf den luxemburgischen Markt gebrachten Verpackungen für den allgemeinen Gebrauch im Haushalt oder außerhhalb des Haushalts (u.a. Horeca, Dienststellen und Büros, Gemeinschaften, Handwerk, freie Berufe sowie Dienstverpackungen).

Packstoffe/Tarife

Materialbezeichnung Preise in € pro kg (exkl. VAT)
2009 2010
Glas 0,0176 0,0255
PPK 0,0177 0,0205
Stahl 0,0086 0,0181
Aluminium 0,0434 0,1451
PET Flaschen 0,1743 0,2743
PVC Flaschen 0,1743 0
HDPE Flaschen und Behälter 0,1743 0,2743
Getränkekartons 0,2122 0,2885
Andere recycelbare Stoffe 0,2461 0,3346
Andere nicht-recycelbare Stoffe 0,2707 0,3681
Nicht-Haushaltsnahe Verpackungen�
PPK 0,0130 0,0130
Getränke 0,0130
0,0130
Andere 0,0355 0,0355

Preisangaben ohne Gewähr. Quelle: www.valorlux.lu

Alternative Berechnungsmethoden

Eine vereinfachte Meldung ist möglich, wenn mindestens zwei dieser drei Kriterien im betreffenden Meldejahr zutreffen:

  • 300 Produkte minimum
  • 6.2 Mio € Sales maximum
  • 30 Angestellte maximum

Wenn nur zwei Kriterien erfüllt werden, kann trotzdem am vereinfachten Meldeverfahren teilgenommen werden, wenn das dritte Kriterium nicht überschritten wird und folgende Kriterien erfüllt werden:

  • 100 Produkte minimum
  • 25 Mio € Sales maximum
  • 100 Angestellte maximum
 
< zurück   weiter >

VPE Abrechnungsmodule gibt es für Rücknahmesysteme in diesen Ländern (weitere Module liefern wir auf Anfrage):

DE AT LU LU SP FR IT

 Mit den VPE Abrechnungsmodulen haben Sie...
minimalen Aufwand bei der Stammdatenpflege (durch zentrale Zuordnung von Materialklassen, Verpackungs- und Produktkategorien) und alle Meldeunterlagen auf Knopfdruck.

Auf dieser Seite haben wir wichtge Aspekte der Abrechnungsmodalitäten zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für vollständige Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Rücknahmesysteme.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen auf dieser Homepage lediglich allgemeiner Natur sind, sie stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um die Richtigkeit der Informationen und der Links, die auf dieser Webseite enthalten sind, zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Darstellung des Inhalts von Gesetzestexten.