Wettbewerb bei Dualen Systemen erneut bestätigt |
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Landbell AG begrüßt Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) über die Mitbenutzung der »Gelben Tonne« – Verkaufsverpackungen mit dem »Grünen Punkt« dürfen weiterhin ohne Lizenzentgelt der DSD GmbH entsorgt werden.
Mainz, 25. Mai 2007 – Die Mitbenutzung der »Gelben Tonne« bleibt
bestehen. Diese Entscheidung gab gestern das Europäische Gericht (EuG)
in Luxemburg bekannt und bekräftigte damit eine Auflage der
EU-Kommission von 2001. Ebenso darf die DSD GmbH von Kunden der
Landbell AG weiterhin keine Lizenzentgelte für die Entsorgung von
Verkaufsverpackungen mit dem »Grünen Punkt« verlangen. Letzteres hätte
steigende Preise für den Endverbraucher zur Folge.
Die DSD GmbH darf weiterhin die Entsorger nicht daran hindern, mit
Unternehmen wie der Landbell AG Verträge über die Mitbenutzung von
Einrichtungen zum Sammeln und Sortieren gebrauchter
Verkaufsverpackungen abzuschließen.
»Wir sehen die Landbell AG mit der jüngsten Entscheidung des EuG als
ersten Wettbewerber des DSD klar bestätigt. Seit 2003 betreiben wir ein
eigenes Duales System. Das gestrige Urteil ist ein wichtiger
Meilenstein für einen freien und fairen Wettbewerb im mittlerweile
dynamischen Markt der Verpackungsentsorgung mit dem Grünen Punkt«,
begrüßt Jan Patrick Schulz, Vorstand Marketing & Vertrieb der
Landbell AG, das Urteil.
Quelle: http://www.landbell.de
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