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Wettbewerb bei Dualen Systemen erneut bestätigt Drucken
Landbell AG begrüßt Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) über die Mitbenutzung der »Gelben Tonne« – Verkaufsverpackungen mit dem »Grünen Punkt« dürfen weiterhin ohne Lizenzentgelt der DSD GmbH entsorgt werden.

Mainz, 25. Mai 2007 – Die Mitbenutzung der »Gelben Tonne« bleibt bestehen. Diese Entscheidung gab gestern das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg bekannt und bekräftigte damit eine Auflage der EU-Kommission von 2001. Ebenso darf die DSD GmbH von Kunden der Landbell AG weiterhin keine Lizenzentgelte für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen mit dem »Grünen Punkt« verlangen. Letzteres hätte steigende Preise für den Endverbraucher zur Folge.

Die DSD GmbH darf weiterhin die Entsorger nicht daran hindern, mit Unternehmen wie der Landbell AG Verträge über die Mitbenutzung von Einrichtungen zum Sammeln und Sortieren gebrauchter Verkaufsverpackungen abzuschließen.

»Wir sehen die Landbell AG mit der jüngsten Entscheidung des EuG als ersten Wettbewerber des DSD klar bestätigt. Seit 2003 betreiben wir ein eigenes Duales System. Das gestrige Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für einen freien und fairen Wettbewerb im mittlerweile dynamischen Markt der Verpackungsentsorgung mit dem Grünen Punkt«, begrüßt Jan Patrick Schulz, Vorstand Marketing & Vertrieb der Landbell AG, das Urteil.

Quelle: http://www.landbell.de

 
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