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Österreich Drucken

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Verpackungsverordnung, BGBl. Nr. 648/1996 (VerpackVO 1996), ist dem Gedanken des »nachhaltigen Wirtschaftens« und dem »Verursacherprinzip« verbunden. Ziel ist es, Verpackungsabfälle möglichst zu vermeiden, nicht vermeidbare Verpackungen zu sammeln und einer Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Die Hauptverantwortung dafür sollen diejenigen, die Verpackungsmaterial in Verkehr setzen oder verwenden, tragen.

Aufgrund der Unterschiede bei der Erfassung und Verwertung der Verpackungen die beim privaten Endverbraucher oder bei Industrie, Handel und Gewerbe anfallen, wird in der Praxis in »Haushaltsverpackungen« und »Gewerbeverpackungen« unterschieden.

Die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ist der nachfolgenden Vertriebsstufe oder dem Letztverbraucher, welche die Verpackungen zu Erwerbszwecken übernehmen, bekannt zu geben. Die Information kann auf Bestell- oder Lieferpapieren oder im Internet erfolgen und hat die Angabe des jeweils in Anspruch genommenen Sammel- und Verwertungssystems zu enthalten.

Rücknahmesysteme

Die VerpackVO können Sie von der ARA-Website downloaden
Ausführliche Informationen finden sich auf den Seiten der Wirtschaftskammer
 
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VPE Abrechnungsmodule gibt es für Rücknahmesysteme in diesen Ländern (weitere Module liefern wir auf Anfrage):

DE AT LU LU SP FR IT

 Mit den VPE Abrechnungsmodulen haben Sie...
minimalen Aufwand bei der Stammdatenpflege (durch zentrale Zuordnung von Materialklassen, Verpackungs- und Produktkategorien) und alle Meldeunterlagen auf Knopfdruck.

Auf dieser Seite haben wir wichtge Aspekte der Abrechnungsmodalitäten zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für vollständige Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Rücknahmesysteme.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen auf dieser Homepage lediglich allgemeiner Natur sind, sie stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um die Richtigkeit der Informationen und der Links, die auf dieser Webseite enthalten sind, zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Darstellung des Inhalts von Gesetzestexten.