Luxemburg |
Rechtliche RahmenbedingungenDie Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62 ist mit der Großherzoglichen Verordnung vom 31. Oktober 1998 mit Wirkung 1.1.1999 in nationales Recht umgesetzt worden. Eine Verordnung vom 24. April 1991 hatte bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Konzeption, Sammlung und Verwertung von Getränkeverpackungen definiert. Gemäß diesem Abkommen besteht eine Rücknahmepflicht für Hersteller und Vertreiber für alle Verpackungen, die im privaten und gewerblichen / industriellen Bereich anfallen. Für die Sammlung sind nach wie vor die Kommunen gegen einen Mehrkostenausgleich verantwortlich. Valorlux
Wer kann Lizenzpartner werdenDas an VALORLUX zu zahlende Lizenzentgelt wird nach Material und Gewicht berechnet, wobei eine Mindestlizenzgebühr sowie ein einmaliger Jahresbeitrag von ¼ des gesamten Jahreslizenzentgeltes zu zahlen ist. Die Meldungen erfolgen jährlich mit quartalsmäßigen Abschlagszahlungen. Alle drei Jahre ist in Abhängigkeit der Mitgliedsnummer ein WP-Gutachten von jedem Zeichennehmer vorzulegen. VALORLUX verlangt jährlich die Vorlage einer Liste aller luxemburgischer Kunden. Welche Verpackungen und Packstoffe können bei VALORLUX lizenziert werden?Alle auf den luxemburgischen Markt gebrachten Verpackungen für den allgemeinen Gebrauch im Haushalt oder außerhhalb des Haushalts (u.a. Horeca, Dienststellen und Büros, Gemeinschaften, Handwerk, freie Berufe sowie Dienstverpackungen). Packstoffe/Tarife
Preisangaben ohne Gewähr. Quelle: www.valorlux.lu Alternative BerechnungsmethodenEine vereinfachte Meldung ist möglich, wenn mindestens zwei dieser drei Kriterien im betreffenden Meldejahr zutreffen:
Wenn nur zwei Kriterien erfüllt werden, kann trotzdem am vereinfachten Meldeverfahren teilgenommen werden, wenn das dritte Kriterium nicht überschritten wird und folgende Kriterien erfüllt werden:
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