Europa

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ziel der im Jahre 1994 durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedeten Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG ) ist die Harmonisierung der unterschiedlichen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Bereich der Verpackungen und Verpackungsabfallbewirtschaftung und die Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus.

Die Richtlinie verfolgt entsprechend der auch im europäischen Abfallrecht herrschenden Abfallwirtschaftshierarchie vor allem die Abfallvermeidung, hiernach die Wiederverwendung bzw. Verwertung und an dritter Stelle die umweltverträgliche Beseitigung. Gleichgestellt mit der Verwertung ist auf Grund der im Jahr 2004 verabschiedeten Änderung der Verpackungsrichtlinie durch die Richtlinie (2004/12/EG ) die Verbrennung von Verpackungsabfällen in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung.

Die Verpackungsrichtlinie räumt den Mitgliedsstaaten ausdrücklich die Möglichkeit ein, Systeme zur Wiederverwendung der Verpackungen, die umweltverträglich wiederverwendet werden können, zu fördern.