ARA Altstoff Recycling Austria AG

Adresse

ARA Altstoff Recycling Austria AG
Mariahilferstr. 123
1062 Wien Österreich
Phone: 0043/1/5 99 97-999
Fax: 0043/1/5 95 35 35
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http://www.ara.at

Kurzinfo/Besonderheiten

  • Grüner Punkt Zeichennutzung.
  • Ausländische Lizenznehmer erlaubt.
  • Verkaufs-, Transport- und Serviceverpackungen werden lizenziert.
  • Vereinfachte Meldung bis zu 3.000,- Euro Jahreslizenzentgelt.
  • Ab 2007 werden auch Packstoffe auf biologischer Basis lizenziert.
    Deutlicher Preisanstieg 2007 bei Keramik und Kunststoffen.

Wer kann Lizenzpartner werden

Alle Unternehmen, die verpackte Waren bzw. Verpackungen in Verkehr setzen.

  • Österreichische Abpacker und Abfüller, Importeure und Handelsunternehmen.
  • Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in Österreich haben und verpackte Waren bzw. Verpackungen nach Österreich liefern.
  • Serviceverpacker (= Unternehmen, die Verpackungen bzw. Packhilfsmittel produzieren bzw. mit diesen handeln):
    • Österreichische Importeure von Serviceverpackungen
    • Österreichische Produzenten und Händler von Serviceverpackungen.
    • Produzenten und Händler von Serviceverpackungen, die ihren Firmensitz nicht in Österreich haben, jedoch Verpackungen nach Österreich liefern.

Die Vertragsvarianten der ARA

Standardvertrag

Durch Abschluss der Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung (ELV) mit der ARA und der Lizenzierung (d. h. Meldung und Zahlung) Ihrer in Österreich in Verkehr gesetzten Verpackungen können Sie sich von den Verpflichtungen aus der VerpackVO befreien.

Kleinstvertrag

Voraussetzung: Jahreslizenzentgelt unter € 3.000,- exkl. USt.
Sie schließen zusätzlich zur Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung (ELV) eine Zusatzvereinbarung für „Geringe Verpackungsmengen“ ab. Sie haben den Vorteil, dass Sie lediglich einen Meldetermin und einen Zahlungstermin pro Jahr haben.Damit wird der Verwaltungsaufwand für Sie auf ein Minimum reduziert.

Servicevertrag

Durch Abschluss der Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung für Serviceverpackungen mit der ARA und der Lizenzierung (d. h. Meldung und Zahlung) Ihrer in Österreich in Verkehr gesetzten Serviceverpackungen können Sie sich und Ihre Kunden von den Verpflichtungen aus der VerpackVO befreien. Importeure und Hersteller von Serviceverpackungen sind primär zur Rücknahme und Verwertung der von ihnen in Verkehr gesetzten Serviceverpackungsmaterialien oder zur Lizenzierung verpflichtet.

Meldevarianten

  • jährlich (bei einem Jahreslizenzentgelt bis 3.000,- Euro)
  • quartalsweise (bei einem Jahreslizenzentgelt bis 40.000,- Euro)
  • monatlich (bei einem Jahreslizenzentgelt ab 40.000,- Euro)

Welche Verpackungen und Packstoffe können bei der ARA lizenziert werden?

Bei der ARA können Sie Transport- und Verkaufsverpackungen, Serviceverpackungen sowie Packhilfsmittel lizenzieren.

Folgende Packstoffe können bei der ARA lizenziert werden:



Tarife in € pro kg exkl. USt.
Code Packstoffe ab   01.01.2010 ab   01.01.2011
1.1. Verkaufsverpackung aus Papier, Karton, Pappe, Wellpappe 0,130 0,120
1.2. Transportverpackung aus Papier, Karton, Pappe, Wellpappe 0,050 0,045
2. Einweg-Glasverpackung 0,071 0,071
3. Holz 0,014 0,014
4. Keramik 0,170 0,170
5.1. Ferrometalle klein < 3 l 0,270 0,270
5.2. Ferrometalle groß > 3 l (und Metallumreifungsbänder) 0,130 0,130
5.3. Aluminium 0,500 0,450
6. Textilien 0,265 0,265
7.0. Kunststoffe klein* < 1,5 m² bzw. < 0,15 kg, Hohlkörper < 5 l, EPS < 0,1 kg, Säcke < 10 l, Netzsäcke < 25 l, Multipacks 0,760 0,670
7.1. EPS (z. B. Styropor®) > 0,1 kg 0,200 0,200
8. Materialverbunde (ohne Getränkeverbundkartons) 0,670 0,630
9. Industrie/Gewerbe- & Große Kunststoffverpackungen (IGP)
9.1. Folien> 1,5 m²
Trayfolien > 0,25 m² (> 6 Verkaufseinheiten Food, > 3 Verkaufseinheiten Non-Food)
Umreifungsbänder; Klebebänder
0,162 0,120
9.2. Hohlkörper > 5 l
Säcke > 10 l, Netzsäcke> 25 l
Kartuschen
Formkörper > 0,15 kg (ohne EPS)
0,162 0,120
10. Packstoffe auf biologischer Basis 0,580
0,560

 

Informationen zur Einstufung von Verpackungen finden Sie laufend aktualisiert auf der Homepage des BMLFUW: www.lebensministerium.at

Packstoffe bzw. Verpackungen, die nicht bei der ARA lizenziert werden können

Die ARA hat mit den Branchenrecycling-Gesellschaften (BRG) Entsorgungsverträge abgeschlossen. Diese organisieren als Dritte im Sinne der VerpackVO die Sammlung und Verwertung. Die ARA kann daher nur jene Verpackungen lizenzieren, für die auch Sammel- und Verwertungsgarantien der BRG existieren. Verpackungen, für die es keine Sammel- bzw. Verwertungsgarantie gibt:

  • Getränkeverbundkarton
    (diese können bei der Öko-Box SammelgmbH lizenziert werden.)
  • Schwarzblechfässer
    Die Entsorgung kann über den österreichischen Altstoff- und Schrotthandel auf eigene Kosten erfolgen.
  • Verpackungen lt. »Schwarzer Liste« z. B. mit radioaktiven, infektiösen oder explosiven Inhaltsstoffen.

Alternative Berechnungsmethoden

Die ARA bietet folgende alternative Berechnungsmethoden an:

  • Ermittlung des Packstoffaufkommens über den Packstoffeinkauf
  • Ermittlung des Packstoffaufkommens mit Warengruppendurchschnittswerten
  • Ermittlung des Packstoffaufkommens nach der »Brutto-Netto-Methode«
  • Die Stichprobenmethode
  • Branchenlösungen (KFZ und freier Teilehandel, Schuhe, Textil- und Bekleidungshandel, Fliesen, Obst und Gemüse, Fleisch, Elektro- und Elektronikindustrie, Diagnostika, Fleischergewerbe)

Diese Berechnungsmethoden können nicht für Serviceverpackungen angewendet werden.Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Leitfaden der ARA