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DSD trennt Markennutzung von Entsorgungsdienstleistung Drucken
Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen können künftig den Grünen Punkt auch dann nutzen, wenn sie keinen Entsorgungsvertrag mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD) geschlossen haben.

Ab 2009 wird das DSD die bisherige Kopplung von Markennutzung und Entsorgungsvertrag beenden. DSD regele das Recht zur Nutzung der Marke in einem eigenen Vertrag.


Bislang mussten Hersteller und Vertreiber, die die Entsorgungsleistung vollständig beim Wettbewerb in Auftrag geben wollten, entweder die Kennzeichnung ihrer Verpackung mit dem Grünen Punkt ändern oder eine Teilmenge zur Entsorgung bei DSD beauftragen. Für Letzteres entschieden sich laut Kartellamt fast alle Hersteller und Vertreiber, da eine Umstellung des meist länderübergreifend einheitlichen Verpackungsdesigns sehr kostspielig sein kann und weil in anderen europäischen Ländern die Kennzeichnung der Verpackung mit dem Grünen Punkt weiterhin erforderlich ist.


DSD habe dem Kartellamt versichert, allen Wettbewerberkunden die Nutzung des Zeichens zu glei-chen Konditionen wie den eigenen Kunden zu gewähren. Auch seien DSD-Kunden künftig nicht mehr verpflichtet, das Zeichen auf ihre Verpackungen zu drucken. DSD dürfe für die Markennutzung kein überhöhtes Entgelt verlangen und werde die Preisliste in geeigneter Form allgemein zugänglich machen. Laut DSD kosten die Nutzungsrechte je nach Material zwischen 0,1 Cent und 1,7 Cent pro Kilo.

 
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