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Neuregelung der Verpackungsverordnung Drucken
Am 4. April 2008 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verkündet worden. Die zentralen Regelungen der neuen Verordnung treten im Januar 2009 in Kraft – die neuen Dokumentationspflichten gelten allerdings bereits ab dem ersten Tag nach der Verkündung.

Die Neuregelung der Verpackungsverordnung zielt darauf ab, die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zu unterbinden. Sie sieht insbesondere vor, die Tätigkeitsbereiche von dualen Systemen und Anbietern von »Selbstentsorgungslösungen« klar zu trennen. In Zukunft muss danach jede Verkaufsverpackung, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben wird, bei einem dualen System angemeldet sein. Ausnahmen wird es nur für Branchenlösungen geben, die ihre Wirksamkeit umfänglich nachweisen müssen.
 
Die Verrechnung von Verkaufsverpackungen, die an Großanfallstellen zum Beispiel in der Industrie eingesammelt werden, mit Verkaufsverpackungen aus Privathaushalten, wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Unternehmen, die Verkaufspackungen auf den Markt bringen, müssen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verkaufspackungen grundsätzlich in Vollständigkeitserklärungen dokumentieren können. Die Anforderungen an die Dokumentation für die Vollständigkeitserklärung gelten bereits am Tag nach der Verkündung, also ab dem 5. April 2008. Im Mai 2009 ist zum ersten Mal eine Vollständigkeitserklärung für 2008 zu hinterlegen. Das macht es für die Landesumweltbehörden nachprüfbar, ob die Pflichten aus der Verpackungsverordnung erfüllt worden sind.
 
Der Bundesrat hatte seine Zustimmung unter anderem daran geknüpft, dass die geplante Beteiligungspflicht an einem Entsorgungssystem grundsätzlich dem Erstinverkehrbringer auferlegt wird. Bei Serviceverpackungen wie Brötchentüten, Metzgerfolien und Einkaufstüten kann die Lizenzierung auch der Verpackungshersteller übernehmen. Die zunächst vorgesehene Übergangsfrist von sechs Monaten für die zentralen Neuerungen der Verordnung hat die Ländervertretung auf neun Monate verlängert. Außerdem ist die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen nach Ansicht des Bundesrates entbehrlich, da ohnehin alle Verkaufsverpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, künftig von einem dualen System lizenziert sein müssen. Die verlängerte Übergangsfrist bedeutet, dass auch die Kennzeichnungspflicht erst Anfang 2009 entfallen wird...

Quelle:http://www.gruener-punkt.de

 
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