Der Deutsche Bundestag hat gestern Nacht die von der Bundesregierung vorgelegte 5. Novelle der Verpackungsverordnung gebilligt. Die Verordnung wird für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen sorgen. "Die Neuregelung sichert, dass auch in Zukunft die Verpackungsabfälle verbraucherfreundlich bei den Haushalten abgeholt werden können und sie ermöglicht, das bewährte System sinnvoll weiter zu entwickeln", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten
Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. "Damit
muss künftig jeder Vertreiber von Verpackungen seinen Verpflichtungen nachkommen. Die Verpackungsabfälle der bisherigen
Trittbrettfahrer müssen also nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber
entsorgt werden. Die Novelle macht Schluss mit nicht mehr hinnehmbaren
Wettbewerbsverzerrungen und sorgt wieder für gleiche und faire
Bedingungen für alle", betonte Gabriel.
Die Verpackungsnovelle
beendet darüber hinaus die bislang mögliche Verrechnung bei der
Erfassung von gewerblichen Verpackungsabfällen mit Verpackungen von
privaten Haushalten. Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen
Systemen werden funktionierende branchenbezogene Rücknahmelösungen
ausgenommen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Sie
dürfen jedoch keine Verpackungen einbeziehen, die bei privaten
Haushalten anfallen. Für Transparenz sorgt zukünftig die Pflicht,
Vollständigkeitserklärungen über die in Verkehr gebrachten Verpackungen
abzugeben.
Durch die Novelle wird die bewährte haushaltsnahe Sammlung, die eine
anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen ermöglicht, langfristig
gesichert. Für die Verbraucher ändert sich nichts. Sie können die
gebrauchten Verpackungen weiterhin in die haushaltsnahen Sammelbehälter
für die verschiedenen Verpackungsmaterialien werfen. Der zunehmende
Wettbewerb der dualen Systeme wird die Entsorgungskosten weiter senken.
Die Novelle verbessert darüber hinaus die Möglichkeiten, die gelben
Tonnen zu trockenen Wertstofftonnen, beispielsweise als "Gelbe Tonne
Plus", auszubauen. Die Kommunen können entsprechende Vereinbarungen mit den dualen Systemen treffen. Dann können in den
gelben Tonnen, ähnlich wie bereits in den blauen Papiertonnen, nicht
nur Verpackungen, sondern auch andere Abfälle aus den gleichen
Materialien eingesammelt werden. "Vom Gefrierbeutel bis zu kaputtem
Plastikspielzeug, der Haushalts-Alufolie oder Fahrradersatzteilen, in
solchen Tonnen können sinnvoll verwertbare Rohstoffe gesammelt werden.
Wir wollen ein bewährtes System nicht abzuschaffen, sondern darauf
aufbauen", so Gabriel.
Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen.
Quelle: BMU-Pressereferat
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