Der Weg ist frei für Novelle der Verpackungsverordnung |
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Das Bundesumweltministerium wird die 5. Novelle der
Verpackungsverordnung noch in diesem Monat dem Bundeskabinett zur
Entscheidung vorlegen. Das BMU begrüßt ausdrücklich
die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministers, der nach einer
rechtlichen Prüfung auf eine Privilegierung bestimmter Branchen
verzichtet und damit den Weg frei macht für die lange erwartete
Neuregelung.
Die Novelle schafft einen klaren Rahmen für den
Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen.
Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten
Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden.
Ausgenommen werden lediglich funktionierende branchenbezogene
Rücknahmelösungen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Sie
dürfen jedoch keine Verpackungen einbeziehen, die bei privaten
Haushalten anfallen. Die Vertreiber müssen darüber hinaus eine
Vollständigkeitserklärung über die Verpackungen abgeben, die sie in
Verkehr bringen.
Die Novelle beendet die nicht mehr
hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer und die
Verrechnung von Verpackungsabfällen, die an so genannten
Großanfallstellen erfasst wurden, mit Verpackungen, die eigentlich von
privaten Haushalten zurück genommen werden sollten. Die bewährte
haushaltsnahe Sammlung, die eine anspruchsvolle Verwertung von
Verpackungen ermöglicht, wird damit langfristig gesichert. Die
Bundesregierung entspricht mit der Novelle auch Forderungen der
Umweltministerkonferenz und der überwiegenden Mehrheit der Wirtschaft.
Die Neuregelung wird einen fairen Wettbewerb fördern und entspricht
damit nicht zuletzt dem Interesse der Verbraucher an fairen Preisen. (Quelle: BMU)
Die Übergangsfrist, nach der Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher künftig nur bei Dualen Systemen lizensiert werden dürfen, soll 6 Monate nach der Verkündigung betragen. Somit dürfte die 5. Novelle zum 1. Juli 2008 wirksam werden.
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