Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Verpackungsverordnung, BGBl. Nr. 648/1996 (VerpackVO 1996), ist dem Gedanken des »nachhaltigen Wirtschaftens« und dem »Verursacherprinzip« verbunden. Ziel ist es, Verpackungsabfälle möglichst zu vermeiden, nicht vermeidbare Verpackungen zu sammeln und einer Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Die Hauptverantwortung dafür sollen diejenigen, die Verpackungsmaterial in Verkehr setzen oder verwenden, tragen.
Aufgrund der Unterschiede bei der Erfassung und Verwertung der Verpackungen die beim privaten Endverbraucher oder bei Industrie, Handel und Gewerbe anfallen, wird in der Praxis in »Haushaltsverpackungen« und »Gewerbeverpackungen« unterschieden.
Die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ist der nachfolgenden Vertriebsstufe oder dem Letztverbraucher, welche die Verpackungen zu Erwerbszwecken übernehmen, bekannt zu geben. Die Information kann auf Bestell- oder Lieferpapieren oder im Internet erfolgen und hat die Angabe des jeweils in Anspruch genommenen Sammel- und Verwertungssystems zu enthalten.
Rücknahmesysteme
Die VerpackVO können Sie von der ARA-Website downloaden
Ausführliche Informationen finden sich auf den Seiten der Wirtschaftskammer
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